WHG-Fugen für Tankstellen & Verkehrsflächen – sichere Abdichtung nach Wasserhaushaltsgesetz
Zuverlässiger Umweltschutz durch fachgerechte WHG-Fugen
In Bereichen mit wassergefährdenden Stoffen gelten höchste Anforderungen an die Dichtigkeit von Verkehrsflächen. WHG-Fugen nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz sind dabei ein zentrales Element, um Boden und Grundwasser zuverlässig vor Schadstoffen zu schützen. Besonders bei Tankstellen, Umschlagplätzen und stark belasteten Verkehrsflächen sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Die AF Asphalt- und Fugen-Bau GmbH ist Ihr zertifizierter Fachbetrieb nach WHG und führt Abdichtungen von Arbeits- und Dehnfugen im Asphalt- und Betonbau nach allen gesetzlichen Vorgaben aus – zuverlässig, präzise und dokumentiert. So erfüllen Sie nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern vermeiden auch Umwelt- und Haftungsrisiken und sichern eine langlebige Infrastruktur.



Einsatzbereiche für WHG-Fugenabdichtungen
Unsere Leistungen im Bereich WHG-Fugen kommen u. a. zum Einsatz bei:
Unsere Leistungen im Überblick
Beratung und Planung
Analyse der Gegebenheiten, Auswahl geeigneter Fugensysteme und Erstellung eines Ausführungskonzepts.
Fachgerechte Ausführung nach WHG und AwSV
Verwendung zugelassener Materialien und geprüfter Systeme mit dokumentierter Ausführung durch unser WHG-zertifiziertes Fachpersonal.
Nachweisführung & Dokumentation
Vollständige Protokollierung der Arbeiten für Behörden, Betreiber und Prüfstellen.
Instandsetzung und Erneuerung bestehender Fugen
Auch bei bestehenden Anlagen übernehmen wir die Erneuerung oder Instandsetzung von WHG-Fugen.
Warum WHG-Fugen mit der AF Bau?
Zertifizierter WHG-Fachbetrieb
Wir erfüllen alle Anforderungen der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
Langjährige Erfahrung im Verkehrswegebau
Kombination aus Straßenbaukompetenz und Spezialwissen in der Fugenabdichtung.
Rechtskonforme, prüfbare Ausführung
Sie erhalten geprüfte Qualität, die den Anforderungen von Behörden und Gutachtern standhält.
FAQ
WHG-Fugen müssen den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) entsprechen. Sie stellen sicher, dass keine Schadstoffe in den Boden oder ins Grundwasser gelangen.
Typische Einsatzorte sind Tankstellen, Umschlagplätze, Logistikflächen, Brücken mit Medienrückhaltung und alle Verkehrsflächen, auf denen wassergefährdende Stoffe auftreten können.
Die Lebensdauer hängt von Belastung und Witterung ab. Regelmäßige Inspektionen im Rahmen der Instandhaltung sind empfohlen, meist alle 3–5 Jahre. Defekte oder verschlissene Fugen müssen zeitnah erneuert werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Bei mangelhafter Abdichtung können Schadstoffe ins Erdreich gelangen. Dies kann zu Umweltschäden, hohen Sanierungskosten und rechtlichen Konsequenzen führen.
Sie planen eine Maßnahme mit WHG-relevanten Flächen?
Lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten. Wir unterstützen Sie bei der Planung, Ausschreibung und Ausführung.
Rufen Sie an: +49 3443 8969300

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